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Religiolexikon

Analogieschluss

GND-Nummer

4139982-1

Oberbegriff
Synonyme
  • Analogismus
Verwandte Begriffe
  • Analogiegesetz
Kurztext

"Der Analogismusoder Analogieschluss (griechisch αναλογισμός, von Analogie) ist eine Schlussfolgerung aufgrund der Analogie zwischen zwei Objekten nach dem Muster:

A hat Ähnlichkeit mit B . B hat die Eigenschaft C .Also hat auch A die Eigenschaft C .

Objekte können dabei Wesen, Dinge oder Phänomene sein, die Ähnlichkeit kann in anderen Eigenschaften, Symptomen, Strukturen, Relationen und Funktionen bestehen.

Dieses Schlussverfahren wird auch bezeichnet als Schluss per analogiam( lat. ratiocinatio per analogiam). Dem Analogieschluss wird häufig Beweiskraft zugebilligt (die jedoch bestenfalls nur bedingt gegeben ist) und er wird dann als Analogiebeweis bezeichnet.

Zwei grundlegende Arten von Analogieschlüssen ergeben sich aus der Unterscheidung zwischen struktureller und funktioneller Analogie." (Wikipedia [Stand: 28. 10. 2014])

Haupttext

Der Analogieschluss spielt in der Esoterik in Form des sogenannten Analogiegesetzes eine Rolle, indem man nach dem Muster "Wie oben - so unten" vom Kosmos auf den Mikrokosmos schließt.

Zusammenfassung

Der Analogieschluss hat nur in streng definierten Bereichen der Logik seine Bedeutung. Da er im strengen Sinn kein Beweis darstellt, kann er nur ein Mittel der Hypothesenbildung darstellen.

"Der Analogieschluss kann nur dann ein Beweis sein, wenn die beiden Systeme, also das abbildende und das abgebildete System, einander isomorph sind, zumindest in dem entsprechenden Teilbereich, für den der Beweis geführt wird, und solange die entsprechenden Transformationsregeln beachtet werden." (Wikipedia [Stand: 28. 10. 2014])

Bibliographie

Deutsche Nationalbibliothek

Index Theologicus

Quellenlinks
Kritische Links
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Autoren Winfried Müller