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Religiolexikon

Bilderverbot

GND-Nummer

4139569-4

Oberbegriff

Dekalog

Synonyme
  • Exodus 20,4-6
  • Deuteronomium 5,8-10
  • Zweites Gebot <Bilderverbot>
  • Erstes Gebot <Bilderverbot>
Verwandte Begriffe
Kurztext

"Das Bilderverbot oder Abbildungsverbot untersagt bildliche Darstellungen aus religiösen Gründen. Es wendet sich gegen den Vorgang der Darstellung als solchen und die damit angeblich verbundene Gefahr der Vergötzung des Dargestellten. Die Reichweite des Verbotes kann sich auf die Abbildungen von Göttern und Götzen, spezifischen Individuen (Propheten, Heiligen) oder auf Darstellungen aller Geschöpfe erstrecken. Die Vorschriften entspringen monotheistischen Religionen und sollen der polytheistischen Bilderverehrung entgegenwirken." (Wikipedia [Stand: 05. 11. 2014])

Haupttext

Das Bilderverbot des Dekalogs im Alten Testaments (2. Mose, 3-4) bezog sich ursprünglich auf den sogenannten "Götzendienst". Damit sollte die Einmaligkeit Jahwes gegenüber den anderen Göttern des alten Orients deutlich gemacht werden. Die Wertung des Bilderverbotes muss im Kontext von 2. Mose, 7 (Du sollst den Namen des HERRN, deines Gottes nicht missbrauchen; ...) gesehen werden. Danach richtete sich diese Verbot nicht generell gegen Bilder, sondern gegen Bilder die wie "Götter" angebetet wurden.

Zusammenfassung

In der Religions- und Kirchengeschichte spielte das Bilderverbot immer wieder eine zentrale Rolle. Im Islam wurde es zu einem zentralen Glaubensgrundsatz, der bis heute das muslimische Leben tangiert. In der reformatorischen Kirchengeschichte war das Bilderverbot die Basis der sogenannten "Bilderstürmer", die hierdurch ihre besondere Glaubenstreue belegen wollten. 

Bibliographie

Deutsche Nationalbibliothek

Index Theologicus

Quellenlinks
Kritische Links
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Autoren Winfried Müller