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Religiolexikon

Gespenst

GND-Nummer

4071802-5

Oberbegriff
Synonyme
  • Ghost
Verwandte Begriffe
Kurztext

"Als Gespenst bezeichnet der Volksglaube ein meist mit übernatürlichen Fähigkeiten ausgestattetes, aber zugleich mit menschlichen Eigenschaften versehenes Geistwesen, das „spukt“ – also den Menschen in irgendeiner Weise „erscheint“. Sein zeitweiliges Erscheinen vollzieht sich häufig in nebelhaft durchsichtiger, angedeutet menschlicher oder nicht menschlicher Gestalt. Gespenster gibt es in der Vorstellungswelt verschiedener Kulturen. Im engeren Sinne des Wortes sind Gespenster nur dieTotengeister." (Wikipedia, Stand: 06. 06. 2018)

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Bibliographie

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Autoren Winfried Müller