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Religiolexikon

Landeskirche

GND-Nummer

4166555-7

Synonyme
  • Evangelische Landeskirche
Verwandte Begriffe
Kurztext

"Eine Landeskirche ist nach heutigem Verständnis ein in der Regel territorial abgegrenzter Zusammenschluss von volkskirchlichen Gemeinden, der überdies meist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bildet. In Liechtenstein ist der Begriff Landeskirche gleichbedeutend mit Staatskirche." (Wikipedia, Stand: 13.01.2021)

Haupttext

Der Begriff der Landeskirche ist im Laufe der Reformation in Deutschland und Europa entstanden und ist der politischen Situation des 16. Jahrhunderts geschuldet, als die regionalen Fürstentümer die reale politische Macht inne hatten und es einen gesamten deutschen Staat wie wir ihn heute kennen, noch nicht gab. Damals bestimmten die Landesherren nicht nur über die politische und wirtschaftliche Situation ihres Territoriums, sondern auch über die religiöse. Hier liegt auch der Grund dafür, dass im Laufe der Reformation nicht einzelne Christen sich zu Luther oder den anderen Reformatoren bekannten, sondern die Landesherren. Diese bestimmten einfach, dass ihre Untertanen eben per Edikt evangelisch wurden. Damit war die kirchliche Struktur der reformatorischen Kirchen territorial definiert. Diese Struktur wirkt bis auf den heutigen Tag in der Evangelischen Kirche nach. Wenn wir heute von "Evangelischer Kirche" sprechen, meinen wir in der Regel die Zusammenfassung unterschiedlicher evangelischer Landeskirchen.

Theologisch unterscheiden sich die Landeskirchen nur marginal in der Gemeindeorganisation, dem Tauf- und Amtsverständnis. Die Sakramente werden gegenseitig anerkannt und man versteht sich als Glied der gesamten evangelischen Christenheit.

Zusammenfassung
Bibliographie

Deutsche Nationalbibliothek

Index Theologicus

Quellenlinks
Kritische Links
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Autoren Winfried Müller