Start / Religiolexikon / A / Autoritätsbeweis

Religiolexikon

Autoritätsbeweis

GND-Nummer

Für Autoritätsbeweis gibt es derzeit noch keine Ansetzung. Aus diesem Grund wird die GND-Nummer des Oberbegriffes vergeben!

4003990-0

Oberbegriff

Autorität

Synonyme
Verwandte Begriffe
Kurztext

Begründungsverfahren, welches sich nicht auf eine logische Folge bezieht, sondern auf die Autorität einer Lehre, Theologie oder Person. »Etwas ist wahr, weil Einstein es gesagt hat.« Der Autoritätsbeweis ist besonders in politischen Diktaturen beliebt, wo er als Mittel des Machterhaltes eingesetzt wird.  In den Massenmedien der Gegenwart wird der Autoritätsbeweis gerne angewandt, wenn sich logische Begründungsketten nicht finden lassen.

Haupttext

Der Autoritätsbeweis war im Frühmittelalter die übliche Methode, theologische Meinungen zu belegen, indem man ihre Übereinstimmung mit der Bibel, den Kirchenvätern und den Konzilien nachwies. Schon Johannes Scottus Eriugena (geb. im frühen 9. Jahrhundert; gest. im späten 9. Jahrhundert) bezweifelte, dass der Autoritätsbeweis ausreicht, grundsätzliche theologische Thesen zu belegen.

Zusammenfassung

Der Autoritätsbeweis kann heute nicht mehr als wissenschaflicher Beweis anerkannt werden, da er sich nur auf Meinungen und nicht auf überprüfbare Fakten bezieht.

Bibliographie

Deutsche Nationalbibliothek

Index Theologicus

Quellenlinks
Kritische Links

Wikipedia: Johannes Scottus Eriugena

Link zu Wikipedia
Autoren Winfried Müller
Geändert 21.03.2018