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Religiolexikon

Befangenheit

GND-Nummer

4144276-3

Oberbegriff
Synonyme
Verwandte Begriffe
Kurztext

Begriff aus der Rechtspflege, der einen Zustand eingeschränkten Urteilsvermögens einer Person umschreibt. Im Kontext der Religionswissenschaft wird immer dann von Befangenheit gesprochen, wenn sich die entsprechende Person einseitig auf die Argumentationskette des untersuchten Gegenstandes bezieht und dessen Grundaxiome übernimmt.

Haupttext
Zusammenfassung
Bibliographie

Deutsche Nationalbibliothek

Index Theologicus

Quellenlinks
Kritische Links
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Autoren Winfried Müller
Geändert 29.03.2018