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Collegium Humanum

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Kurztext

"Das Collegium Humanum (Internationales Studienwerk – Collegium Humanum e. V.) war ein 1963 gegründeter Verein, der zuerst in der deutschen Ökologiebewegung aktiv war und sich ab den frühen 1980er Jahren offen dem Rechtsextremismus [1] zuwandte und 2008 verboten wurde." ( Wikipedia , Stand: 09. 02. 2016)

Haupttext

"Das Collegium Humanumwurde 1963 von dem ehemaligen Nationalsozialisten Werner Georg Haverbeck [2] als „Heimvolkshochschule für Umwelt und Lebensschutz“ im ostwestfälischen Vlotho gegründet. Als eingetragener und gemeinnützig anerkannter Verein war das Collegium Humanum in Bad Oeynhausen registriert (Eintragsdatum: 10. Dezember 1968) und hatte seinen Sitz im Vlothoer Stadtteil Valdorf. [3]

Mit der Gründung des Collegiums, dessen Haus 50 Betten und Platz für bis zu 150 Gäste bot, versuchte Haverbeck in den 1970er Jahren, mit Bildungsarbeit des Collegiums Angehörige der frühen Ökologiebewegung zu erreichen. Die Themen erstreckten sich von biologisch-dynamischem Anbau bis zu Esoterik -Themen wie „spirituellem Naturbewusstsein“, „Urkulturrezeption“, esoterischem Christentum, Anthroposophie und Herman-Wirth -Seminaren. [4] Im Vorfeld der Europawahlen 1979 fanden im Collegium Humanum vorbereitende Gespräche zur Gründung der „Sonstigen Politischen Vereinigung“ Die Grünen statt. Daneben stellte Haverbeck sein Bildungswerk folgenden Organisationen zur Verfügung: der Deutschen Hochschulgilde, der Freisozialen Union , der Deutschen Unitarier Religionsgemeinschaft sowie später auch zahlreichen rechtsextremen Gruppen wie etwa dem Bund Heimattreuer Jugend , dem neuheidnischen „Bund der Goden“, der Wiking-Jugend und der Freiheitlichen Deutschen Arbeiterpartei . [5] " ( Wikipedia , Stand: 09. 02. 2016)

Zusammenfassung

"Am 7. Mai 2008 wurde das Collegium Humanum einschließlich des angeschlossenen Vereins „Bauernhilfe e. V.“ durch den Bundesminister des Innern nach § 3 des Vereinsgesetzes verboten, da es sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik Deutschland (richte) und (...) durch (...) fortgesetzte Leugnung des Holocaust gegen geltendes Recht (verstoße).“ Im Anschluss an die Verbotsverfügung wurden an mehreren Orten in Deutschland Hausdurchsuchungen durchgeführt. [11] Mit dem Verbot war der Einzug des Vereinsvermögens (z.B. der Vlothoer Immobilien) verbunden.

Am 25. August 2008 lehnte das Bundesverwaltungsgericht einen Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage gegen den Bescheid des Bundesministeriums des Innern ab, ebenso einen Antrag auf Prozesskostenhilfe. [12] Am 5. August 2009 bestätigte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Verbotsverfügung des Bundesinnenministers endgültig. Zur Begründung hieß es, der Verein habe in mehreren Artikeln den Holocaust geleugnet und damit den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllt. Der Verein habe eine „Wesensverwandschaft“ zum Nationalsozialismus und glorifiziere die NS-Herrschaft. Weiterhin untergrabe er die verfassungsgemäße Ordnung Deutschlands. [13] " ( Wikipedia , Stand: 09. 02. 2016)

Bibliographie

Deutsche Nationalbibliothek

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Autoren Winfried Müller
Geändert 17.10.2018