Christliche Sondergemeinschaften
Derzeit keine GND-Nummer [Stand: 16. 05. 2015]
- Religiöse Sondergemeinschaft
- Sondergemeinschaften
Der Begriff "Christliche Sondergemeinschaften" wurde durch das "Handbuch Religiöse Gemeinschaften" 1978 in die Konfessionskunde eingeführt. Er sollte einer differenzierteren Betrachtung von Sonderwegen christlicher Frömmigkeit in Abgrenzung vom Sektierertum dienen. Das "Handbuch Religiöse Gemeinschaften und Weltanschauungen" von 2000 definiert den Begriff Sondergemeinschaften so:
"Gemeinschaften, die teilweise Beziehungen zu den Kirchen haben, aber Sonderlehren vertreten, die in einigen Fällen auch sektiererische Zügen tragen; bei einigen dieser Gemeinschaften sind die Mitglieder zugleich Glieder der Landeskirche." (a. a. O. S. 177)
Im Jahr 2000 wurden folgende Gruppen zu den Sondergemeinschaften gerechnet:
Der Begriff "Christliche Sondergemeinschaften" hat sich in der Konfessionskunde nicht durchgesetzt. Die 6. Auflage des "Handbuch Religiöse Gemeinschaften und Weltanschauungen" von 2006 hat ihn zu Gunsten der Begriffe Neuoffenbarer, Neuoffenbarungsbewegungen und Neureligionen fallen gelassen, da einige der Gruppen in Deutschland keine Bedeutung mehr haben. Außerdem können die gegenwärtigen Entwicklungen auf dem Gebiet neuer Religiosität mit diesem Begriff nur schwer oder gar nicht beschrieben werden.
Der Begriff ist in der konfessionskundlichen Fachwissenschaft so unscharf und so wenig allgemein verwandt, dass ihn die Deutsche Bibliothek nicht in die Gemeinsame Normdatei (GND) aufgenommen hat. Damit gehört er nicht zu den bibliographisch normierten Begriffen. Statt dessen werden die Begriffe Sekte und Neue Religion verwandt.