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Religiolexikon

Staatskirche

GND-Nummer

4305721-4

Oberbegriff
Synonyme
  • Staatskirchentum
Verwandte Begriffe
Kurztext

"Als Staatskirche wird eine christliche Religionsgemeinschaft bezeichnet, die in einem Staat aufgrund geltenden Rechts (meistens mit Verfassungsrang) zur offiziellen Religion bestimmt wurde. Diese Regelung betrifft entweder das ganze Staatsgebiet oder nur einen Teilstaat. Eine Staatskirche leitet sich oftmals aus einer Monarchie ab und ist dabei eng mit der Person des Monarchen verbunden, der in der Regel eine besondere Rolle innerhalb der Staatskirche zukommt. Auch frühere Monarchien, die heute eine republikanische Verfassung haben, haben manchmal noch eine Staatskirche (z. B. die Kirche von Griechenland ). Fälschlicherweise werden häufig die Begriffe Staats-, Landes- und Volkskirche synonym verwandt. Die öffentlich-rechtliche Anerkennung einer Religionsgemeinschaft begründet noch nicht deren Erhebung zur Staatskirche." ( Wikipedia , Stand: 13.01.2021)

Haupttext
Zusammenfassung
Bibliographie

Deutsche Nationalbibliothek

Index Theologicus

Quellenlinks
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Autoren Winfried Müller
Geändert 13.01.2021