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Religiolexikon

Religiöser Verein

GND-Nummer

4699199-2

Oberbegriff
Synonyme
  • Religionsverein
Kurztext

Religiöse Vereine sind in Deutschland eine demokratische Form des organisierten religiösen Miteinanders. Ihre Belange werden in der BRD durch das Vereinsrecht und  steuerlich durch die Gemeinnützigkeit geregelt.

Haupttext

Die rechtlichen Pflichten und Möglichkeiten für religiöse Vereine regelt das Bürgerliche Gesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland . In der Regel wird religiösen Vereinen auch ein steuerlicher Vorteil durch die im Steuerrecht vorgesehene Gemeinnützigkeit für Vereine gewährt.

Religiöse Vereine sind neben den Evangelischen Kirchen, den Evangelischen Freikirchen, den Katholischen Kirchen und den Orthodoxen Kirchen Ausdruck des religiösen Lebens in Deutschland. Sie repräsentieren in der Regel außer den Kirchen organisatorisch alle Religionen, die in Deutschland gelebt werden.

Zusammenfassung

Der Begriff "Religiöser Verein" ist inhaltlich wertfrei, da auch deviante Gruppierungen und Sekten in Deutschland in der Regel als religiöser Vereine organisiert sind.

Quellenlinks
Kritische Links
Autoren Winfried Müller
Geändert 11.01.2019