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Religiolexikon

Sterbehilfe

GND-Nummer

4077877-0

Oberbegriff
Synonyme
  • Aktive Sterbehilfe
  • Passive Sterbehilfe
  • Indirekte Sterbehilfe
  • Euthanasie <Sterbehilfe>
Verwandte Begriffe
Kurztext

Das Wort Sterbehilfe wir für die unmittelbare Hilfe zu einem selbstbestimmten bzw. schmerzlosen Tod, aber auch für das Unterlassen von lebensverlängernden Maßnahmen benutzt.
Für Sterbebeistand im allgemeinen Sinn ist das Wort Sterbebegleitung zu benutzen.

Haupttext

"Das Wort Sterbehilfebezeichnet Begriffe mit der Bedeutung von Hilfeim oderzum Sterben. Je nach Zusammenhang kann damit Hilfe gemeint sein, die man als Sterbebegleitung bezeichnen kann. Das Beenden einer lebenserhaltenden Therapie, wenn keine Aussicht auf Heilung einer tödlichen Krankheit mehr besteht, kann ebenso darunter verstanden werden wie der assistierte Suizid oder eine Tötung auf Verlangen . Als Sterbehilfe werden vielfach nicht nur Handlungen bezeichnet, die an unheilbar Kranken im Endstadium wie beispielsweise Krebspatienten vorgenommen werden, sondern auch solche an Schwerbehinderten , Menschen im Wachkoma , Patienten mit Alzheimer-Krankheit oder Locked-in-Syndrom , bei denen der Tod möglicherweise noch lange nicht eintritt. Sterbehilfe ist schließlich auch bei einem Menschen denkbar, der durch eine enttäuschte Liebe oder andere für ihn subjektiv gravierende Lebensumstände suizidal ist. Die ethische und rechtliche Bewertung ist in den aufgezählten Situationen unterschiedlich, weswegen auch andere Bezeichnungen zur Differenzierung benutzt werden. Die Wörter Sterbehilfeund Euthanasie werden in anderen Ländern oder Sprachen zum Teil gleichbedeutend verwendet. In Deutschland wird die Bezeichnung Euthanasie wegen des euphemistischen Gebrauchs dieses Wortes als Verschleierung für die Morde an Kranken und Behinderten in der Zeit des Nationalsozialismus heute für Menschen weitgehend vermieden, findet sich aber zum Teil innerhalb der Veterinärmedizin . [1] " ( Wikipedia , Stand: 07. 03. 2019)

Es werden zwei Kategorien der Sterbehilfe unterschieden:

1. Aktive Sterbehilfe

Aktive Sterbehilfe ist die gezielte Herbeiführung des Todes durch Handeln auf
Grund eines tatsächlichen oder mutmaßlichen Wunsches einer Person. Aktive
Sterbehilfe ist weltweit nur in den Niederlanden, Belgien, Luxemburg und im
US-Bundesstaat Oregon erlaubt.
Aktive Sterbehilfe erfolgt oft durch Verabreichung einer Überdosis eines Schmerz-
und Beruhigungsmittels, Narkosemittels, Muskelrelaxans, Insulin, durch
Kaliuminjektion oder einer Kombination davon.
Ist der tatsächliche Wille der Person nicht zu ermitteln, kann eine Patientenverfügung
oder der früher geäußerte Wille hierfür Anhaltspunkte geben. Eine Tötung ohne
Vorliegen einer Willensäußerung des Betroffenen wird allgemein nicht als aktive
Sterbehilfe, sondern als Totschlag oder Mord aufgefasst.

In Deutschland ist aktive Sterbehilfe nach § 216 StGB verboten

2 Passive Sterbehilfe

Istt das Unterlassen oder die Reduktion von eventuell lebensverlängernden
Behandlungsmaßnahmen. Obwohl es sich dabei um einen international
etablierten Begriff handelt, halten ihn viele für missverständlich und unglücklich
gewählt und meinen, man solle besser und eindeutiger von „Sterbenlassen“
sprechen. In einer repräsentativen Umfrage in Deutschland im Jahr 2008
äußerten 72 % der Befragten, sie seien für das Gewähren von passiver
Sterbehilfe.

  Terminale Sedierung: Ist die Verabreichung von Medikamenten, die das
 um belastende Symptome wie Schmerzen oder Angst in der letzten
 Lebensphase zu lindern. So soll die Zeit bis zum Eintritt des Todes
 annehmbarer und erträglicher gestaltet werden, sie soll eindeutig dem Leben
 und nicht dem Tod dienen. Sie ist jederzeit umkehrbar.

Beihilfe zur Selbsttötung: Bedeutet die Selbsttötung mit Hilfe einer
 Person, die ein Mittel zur Selbsttötung bereitstellt. Eine Selbsttötung
 liegt aber nur dann vor, wenn der Suizident den letzten Schritt noch
 selbst beherrscht, also die sogenannte Tatherrschaft über das
 Geschehen hat.

Zusammenfassung

Aus meiner Sicht als evangelischer Theologe und Religionswissenschaftler ist die Frage, ob Sterbehilfe geleistet werden kann oder sollte, immer eine Frage der individualen Seelsorge im Rahmen der Gesetzlichkeit der Bundesrepublik Deutschland. Ich halte es für problematisch, Sterbehilfe gesetzlich zu regulieren, da Gesetze immer umgangen oder fehlerhaft ausgelegt werden können.

Die aktuelle Situation in Deutschland legt einerseits die Grenzen der Sterbehilfe eindeutig fest, lässt aber im Einzelfall auch verantwortliche Entscheidungen von Betroffenen oder Angehörigen durchaus zu. Die Frage, ob und wann man Sterbehilfe ausüben soll, lässt sich gesetzlich nicht regeln .

Bibliographie

Deutsche Nationalbibliothek

Index Theologicus

Quellenlinks
Link zu Wikipedia
Autoren Winfried Müller
Geändert 07.03.2019